Das Stuttgarter Verfahren, Gutachten Hannover, Sachverständigenbüro Dirk Warneke
Das Stuttgarter Verfahren – Wertermittlung von Immobilien
18. Juli 2022
Hauskauf durch Zwangsverstseigerung, Gutachten Hannover, Sachverständigenbüro Dirk Warneke

Eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung zu kaufen, bietet die Chance diese besonders günstig und in etwa 30 Prozent unter dem üblichen Kaufpreis zu erwerben. Dennoch gibt es einiges zu beachten, wenn Sie einen Hauskauf durch Zwangsversteigerung in Erwägung ziehen.

In den meisten Fällen möchte die Bank, über welche die Baufinanzierung abgeschlossen wurde, den noch ausstehenden Darlehensbetrag durch die Zwangsversteigerung erhalten. Das Verfahren wird gesetzlich über die Zwangsverwaltung geregelt. Das zuständige Amtsgericht führt die Zwangsversteigerung durch.

Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?

Das zuständige Amtsgericht, meist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet, bestimmt den Versteigerungstermin. Zuerst wird die Versteigerung durch einen Rechtspfleger bekannt gegeben. Dieser nennt die wichtigsten Daten zu dem zu versteigernden Objekt und teilt ebenfalls den Verkehrswert und das Mindestgebot, welches nicht unterschritten werden darf, mit.

Das Mindestgebot enthält unter anderem die Kosten für das Versteigerungsverfahren und möglicherweise vom Voreigentümer nicht bezahlte Grundsteuern. Diese Daten können allerdings auch bereits im Vorhinein über Einträge im Internet in Erfahrung gebracht werden. Die Bekanntmachung nimmt in etwa 15 bis 30 Minuten in Anspruch.

Nach der Bekanntmachung folgt die Bieterstunde. Teilnehmen darf jedoch nur, wer über die nötigen finanziellen Mittel für den Erwerb der Immobilie verfügt. Dies kann beispielsweise durch eine Bankbürgschaft oder einen Scheck mit einem Wert von zehn Prozent des Verkehrswertes belegt werden. Die Dauer der Bieterstunde hängt von der Anzahl der Interessanten ab und kann durchaus bereits nach 30 Minuten beendet sein. Nach Ablauf der Bieterzeit wird das höchste Gebot dreimal wiederholt. Bietet niemand einen höheren Betrag, wird damit die Versteigerung beendet.

Nun beginnt die Verhandlung über den Zuschlag, denn noch ist die Immobilie nicht erworben. Das höchste Gebot muss mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erreichen. Wird diese Grenze nicht überboten, wird der Zuschlag verweigert. Darüber hinaus greift die 70-Prozent-Regel: Jeder Gläubiger hat nun das Recht, den Zuschlag zu verweigern, wenn das höchste Gebot die Grenze von 70 Prozent des Immobilienwertes nicht übersteigt.

Verweigert der Gläubiger diesen Zuschlag, kommt es zu einer erneuten Zwangsversteigerung. An diesem Termin gelten allerdings weder die 50-Prozent- noch die 70-Prozent-Grenze.

Nach einer erfolgreichen Zwangsversteigerung erhalten sie vom Amtsgericht einen Verteilungstermin. Die Summe, die durch die Ersteigerung aufgebracht wurde, wird gleichmäßig auf die Gläubiger aufgeteilt, sofern es mehrere gibt. Abschließend wird der Eigentümerübergang im Grundbuch festgehalten.

Welche Objekte können zur Zwangsversteigerung aufgegeben werden?

Grundsätzlich können sämtliche Objekte zum Gegenstand einer Versteigerung werden. Darunter fallen neben Ein- und Mehrfamilienhäusern auch Eigentumswohnungen, Garagen, Teileigentumsrechte oder Grundstücke. Das Angebot ist demnach durchaus vielfältig.

Was ist bei einem Hauskauf durch Zwangsversteigerung zu beachten?

Planen Sie ein Haus bei einer Zwangsversteigerung zu kaufen, sollten Sie bereits im Voraus alle Angelegenheiten in Bezug auf die Finanzierung geklärt haben. Nach einem Kauf können Sie von diesem nicht mehr zurücktreten. Zudem benötigen Sie zur Teilnahme an einer Zwangsversteigerung Ihren Personalausweis und eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes.

Sie haben kein Recht auf eine Innenbesichtigung der zur Versteigerung stehenden Immobilie. Sollte der Eigentümer allerdings eine Besichtigung erlauben, ist es ratsam einen Immobilienmakler hinzuzuziehen. Sollte Sie keine Möglichkeit zur Innenbesichtigung bekommen, müssen Sie sich an das Verkehrswertgutachten halten.

Bei wem kann ich wichtige Informationen einholen?

Wichtig ist zudem alle nötigen Informationen zu Ihrer Immobilie einzuholen. Bei einem Kauf durch eine Zwangsversteigerung übernehmen allein Sie die Haftung. Darunter fallen auch die eventuell im Grundbuch eingetragenen Belastungen.

Erscheinen Sie pünktlich zu der angesetzten Versteigerung, um bei der Bekanntmachung anwesend zu sein. Im Vorhinein empfiehlt es sich zudem, mit Anwohnern und Nachbarn zu sprechen. Diese können häufig relevante Informationen zur Beschaffenheit der Immobilie geben.

Beim Bauamt können Sie Informationen über die Erschließungskosten und Baulasten erhalten. Zudem sollten Sie sich einen Auszug aus dem Grundbuch besorgen, um über die Rechte und Lasten der Immobilie informieren zu können. Diese sind meist bereits im Verkehrswert-Gutachten enthalten.

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