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Ein Gutachten für Immobilien erstellen lassen

Immer wieder kommt es vor, dass der Wert von Immobilien ermittelt werden muss. Dies kann zum Beispiel bei Erbschaften, Scheidungen oder Steuerangelegenheiten der Fall sein. Doch wer erstellt eigentlich solche Wertgutachten und mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, muss ein geprüfter Sachverständiger bestellt werden. Im Vergleich zu einer klassischen Immobilienbewertung, die zum Beispiel von Maklern vorgenommen wird, ist das Wertgutachten über einen Sachverständigen kostenpflichtig. Wertgutachten werden von Sachverständigen aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen erstellt. Zu Qualifikation und Werdegang gibt es keine einheitlichen Regelungen. So gibt es beispielsweise Gutachter, die öffentlich bestellt und durch die Industrie- und Handelskammern regelmäßig geprüft werden. Die Gutachter besitzen eine hohe fachliche Qualifikation und das entsprechende Wertgutachten kann auch vor Gericht verwertet werden. Es gibt auch EU-zertifizierte Gutachter. Diese sind den IHK-Sachverständigen gleichgestellt, wenngleich eine flächendeckende Umsetzung dieser Gleichstellung oftmals noch nicht gegeben ist. Zu guter Letzt können auch freie Sachverständige Gutachten erstellen. Diese Gutachter arbeiten auf selbstständiger Basis, besitzen jedoch keine öffentliche oder amtliche Anerkennung.

Was wird begutachtet?

Da ein Wertgutachten für Immobilien sehr umfangreich ist, müssen verschiedene Bereiche des zu bewertenden Objekts unter die Lupe genommen werden. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich das Objekt selbst. Wie groß ist das Objekt? Wann wurde es errichtet? In welchem Zustand befindet sich das Objekt und gibt es bestimmte Ausstattungsmerkmale, die den Wert positiv oder negativ beeinflussen? Steht das Objekt auf einem Erbpacht-Grundstück? Natürlich fließt auch die Lage des Objekts in die Wertermittlung mit ein. Welche Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel gibt es? Liegt das Objekt in einer ruhigen Wohngegend mit guter Nachbarschaft oder eher in einem Problemviertel? Welche Rohre wurden verlegt und wie ist es um die Elektronik bestellt? Ist das Gebäude sehr energieeffizient? Wie gut ist die Verbindung zu den Versorgungsnetzwerken und in welchem Zustand sind die Außenanlagen? Die jeweiligen Informationen werden erfasst und je nach Bedarf mittels Fotos und Urkunden dokumentiert. Im Vorfeld muss zudem festgelegt werden, ob ein gerichtsfestes Vollgutachten oder ein Kurzgutachten erstellt werden muss.

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Nicht immer reicht eine kostenlose Wertermittlung einer Immobilie durch einen Makler aus. Häufig muss ein kostenpflichtiges Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. Wenn das Finanzamt den Wert der Immobilie für die Berechnung der Steuer benötigt, dann kann sich die Beauftragung eines Gutachters lohnen. Häufig werden die Werte von öffentlicher Seite viel zu hoch angesetzt und es entstehen unverhältnismäßig hohe Steuerabgaben. Kommt es im Rahmen von Erbschaften oder Scheidungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, muss ebenfalls ein Sachverständiger für die Bewertung der Immobilie beauftragt werden. Ähnlich verhält es sich bei Zwangsversteigerungen oder der Bewertung von Baumängeln. Nicht nur Privatpersonen müssen in bestimmten Situationen auf die Dienste eines Gutachters zurückgreifen, auch Gewerbetreibende setzen Sachverständige ein. Das wird beispielsweise dann notwendig, wenn das Betriebsvermögen eines Unternehmens ermittelt werden muss. Dazu gehören natürlich auch die Immobilienwerte, welche durch einen Gutachter festgelegt werden.

Wie teuer ist ein Wertgutachten?

Während es in früheren Jahren durch festgesetzte Werte klare Regelungen gab, sind die Preise für Gutachten inzwischen frei verhandelbar. Dadurch wird zwar der Wettbewerb angeregt, die Auftraggeber müssen sich im Vorfeld jedoch ganz genau über die Leistungen informieren. Wenn ein Kurzgutachten ausreicht, dann ist dieses im Vergleich zum gerichtsfesten Vollgutachten natürlich viel günstiger. Viele Gutachter bieten für das Kurzgutachten bestimmte Pauschalen an. Somit lassen sich die Kosten genau planen und können in Relation zum Ertrag gestellt werden. Das Vollgutachten ist sehr umfangreich und deshalb auch besonders kostenintensiv. Dabei kann mit Kosten in Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des ermittelten Verkehrswerts gerechnet werden. Die Preise können je nach Aufwand variieren und es lohnt sich durchaus, bei mehreren Sachverständigen anzufragen und um ein Angebot zu bitten.

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