Honorierung
Nach dem Wegfall der Honorierung für Sachverständige gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist jeder Sachverständige für Grundstückswertermittlung angehalten die Honorierung mit seinen Kunden frei zu vereinbaren. Die nachfolgend angegebenen Preise sind Bruttopreise (Endpreise) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Grundsätzlich sollte vor einer Beauftragung telefonisch oder eventuell persönlich besprochen werden, welchem Zweck die Auskunft oder das Gutachten dienen soll. Dies erspart spätere Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
Gerne würde ich Sie daher in einem persönlichen Gespräch beraten.
Leistungskatalog des Sachverständigenbüros Warneke
Verkehrswertberechnung
Die Verkehrswertberechnung dient dazu sehr anschaulich den Verkehrswert einer Immobilie anhand der anerkannten Wertermittlungsverfahren darzustellen. In erster Linie wird die Verkehrswertberechnung zu internen familiären Zwecken genutzt, z.B. im Rahmen einer Trennung oder wenn Immobilien innerhalb der Familie übertragen werden sollen, um in diesem Rahmen Ausgleichszahlungen zu ermitteln. Das Ergebnis erfolgt in schriftlicher Form und stellt das gesamte Zahlenmaterial der Verkehrswertberechnung dar.
Leistungen
Ortstermin und Besichtigung des Objekts inkl. Fotos
Berechnung des Verkehrswertes anhand der zur Verfügung stehenden Informationen
Schriftliche Ausfertigung der Wertermittlungsverfahren und dem daraus resultierenden Verkehrswert, jedoch keine Lage- und Objektbeschreibung
Pro und Kontra:
+ Ergebnis liegt in schriftlicher Form vor
+ Ortstermin, indem sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck der Immobilie verschaffen kann
+ Kurze Bearbeitungszeit
+ Kann im Rahmen von interfamilären Zwecken z.B. zur Berechnung von Ausgleichszahlungen genutzt werden
- grundsätzlich keine Einsicht des Sachverständigen in öffentliche Register, allerdings werden Information, die dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden bei der Verkehrswertberechnung berücksichtigt
- hat keinen Bestand vor Gerichten im Rahmen von Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen oder beim Finanzamt (Stichwort „geringster“ Wert einer Immobilie)
Honorierung:
Die Honorierung beträgt 250 € bei einem unbebauten Grundstück, 350 € bei einem Wohnungseigentum, 500 € bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und 550 € bei einem Mehrfamilienhaus. Der Preis für z.B. gewerblich genutzte Grundstücke kann je nach Art und Größe des Objektes variieren und wird im Voraus abgesprochen.
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Sachverständige Stellungnahme
Die sachverständige Stellungnahme zum wahrscheinlichen Verkehrswert ist im Vergleich zur zuvor beschriebenen Verkehrswertberechnung vom Umfang ausführlicher beschrieben und dient z.B. beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie dazu, dem Käufer oder Verkäufer schriftlich die Kauf- bzw. Verkaufsforderung darzulegen, im Rahmen von Betreuung- oder Nachlassangelegenheiten dem zuständigen Amtsgericht gegenüber einen Verkaufspreis einer Immobilie vorzulegen bzw. bei der Immobilienfinanzierung dem finanzierenden Institut vorgelegt zu werden.
Leistungen
Ortstermin und Besichtigung des Objektes inkl. Fotos
Berechnung eines möglichen Verkehrswertes anhand der zur Verfügung stehenden Informationen
Schriftliche Ausfertigung der Berechnung und eines möglichen Verkehrswertes ohne Erklärung zu den ermittelten Werten
Pro und Kontra:
+ Ergebnis liegt in schriftlicher Form vor
+ Ortstermin, indem sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck der Immobilie verschaffen kann
+ kürzere Bearbeitungszeit gegenüber einem gerichteten Gutachten
+ Kann im Rahmen von Nachlass oder Betreuungsangelegenheiten oder auch zu Finanzierungszwecken genutzt werden
+ beinhaltet eine Lage- und Objektbeschreibung sowie Anlagen (Karten, Fotos, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen)
- grundsätzlich keine Einsicht des Sachverständigen in öffentliche Register, allerdings werden Information, die dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden bei der Verkehrswertberechnung berücksichtigt
- hat keinen Bestand vor Gerichten im Rahmen von Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen oder beim Finanzamt (Stichwort „geringster“ Wert einer Immobilie)
Honorierung:
Die Honorierung beträgt 400 € bei einem unbebauten Grundstück, 650 € bei einem Wohnungseigentum, 850 € bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und 950 € bei einem Mehrfamilienhaus. Der Preis für z.B. gewerblich genutzte Grundstücke kann je nach Art und Größe des Objektes variieren und wird im Voraus abgesprochen.
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Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten des Sachverständigen ist ein umfassendes Gutachten, welches eine Lagebeschreibung, eine Objektbeschreibung sowie eine ausführlich erläuterte Verkehrswertermittlung mit zumeist zwei unabhängigen Wertermittlungsverfahren enthält. Das Gutachten erfasst spezielle Sachverhalte (berücksichtigt z. B. eventuell vorhandene Baulasten oder Grunddienstbarkeiten) und kann z.B. vor Gericht, beim Finanzamt oder zur Finanzierung genutzt werden.Leistungen
Ortstermin und Besichtigung des Objektes inkl. Fotos
Lagebeschreibung des Grundstücks Objektbeschreibung der vorhandenen Gebäude und des Grund und Bodens
Ermittlung des Verkehrswertes mit zumeist zwei unabhängigen Verfahren inkl. Erläuterung
Berücksichtigung von vorhandenen, sichtbaren Bauschäden und Baumängeln
Alle zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen werden berücksichtigt
Schriftliche Ausfertigung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin
Anlagen sind Bestandteil des Gutachtens (z. B. Übersichtskarten, Liegenschaftskarte, Bodenrichtwertkarte, Fotos, Grundrisse, Flächenberechnung)
Pro und Kontra:
+ Hat Bestand vor Gericht, bei Finanzamt und Bank
+ Es wird ein Verkehrswert ermittelt, da alle Informationen berücksichtigt werden
+ Ausführliche Beschreibung des Objektes und des Grund- und Bodens
+ Dokumentation z. B. durch Fotos, die in der Anlage vorhanden sind
- Längere Bearbeitungsdauer, da eventuell Unterlagen oder Informationen beschafft werden müssen
Honorierung:
Die Honorierung beträgt 950 € für ein unbebautes Grundstück, 1.350 € für eine Eigentumswohnung, und 1.750 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus. Die Preise für andere Objekte (z.B. Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser) müssen im Voraus vereinbart werden, da der Schwierigkeitsgrad stark abweichen kann. Des Weiteren werden die Kosten für umfangreichere Recherchen oder schwierigere Ermittlungsaufgaben (z.B. abweichende oder mehrere Wertermittlungsstichtage, Berücksichtigung von Grundbucheintragungen, Beleihungs- oder Versicherungswert) gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt hierbei 90 €/Stunde. Zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Sachverständigen wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der vorab (vor dem Ortstermin) von beiden Seiten unterzeichnet wird.
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Honorierung für andere Bewertungsfälle:
Für andere Bewertungsfälle (z.B. separate Berechnung eines Wohnungsrechtes, von Erbbaurechten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, etc.) werden gesonderte Honorare vorab vereinbart. Hierfür können keine statischen Honorare veröffentlicht werden.
Rufen Sie mich daher gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail. Gerne werde ich Ihnen alle Fragen beantworten.
Erstellung von Energieausweisen:
Gerne erstelle ich für Wohnhäuser bis zu 12 Wohneinheiten auch einen Energieausweis für Sie.
Detailliert muss dabei betrachtet werden, welche Art von Energieausweis (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) der für Sie richtige ist.
Gerne berate ich Sie dabei.
Die Kosten für derartige Energieausweise betragen zwischen 180 € - 415 € (Endpreis) je nach Umfang der Erfassung und der Lage des Objektes.
Die Bearbeitungsdauer ist dabei sehr kurz. Bereits ein bis zwei Tage nach der Besichtigung, kann ich Ihnen den Energieausweis in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sehr gerne erstelle ich Ihnen auch einen Ausdruck des Energieausweises.